Rechtsprechung
LAG Hessen, 07.05.2014 - 12 Sa 749/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,41924) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 626 Abs 1 BGB
- IWW
§§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, 2 c ArbGG, §§ 66 Abs. 1 ArbGG, 517, 519, 520 Abs. 1, 3 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Lagerarbeiters wegen Entwendung von Waren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1
Kündigung aus wichtigem Grund wegen Diebstahl - rechtsportal.de
BGB § 626 Abs. 1
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Lagerarbeiters wegen Entwendung von Waren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Offenbach, 07.05.2013 - 9 Ca 484/12
- LAG Hessen, 07.05.2014 - 12 Sa 749/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07
Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist
Auszug aus LAG Hessen, 07.05.2014 - 12 Sa 749/13
Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt zudem, dass bei jeder Kündigung, die auf ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers gestützt wird, das Abmahnungserfordernis zu prüfen ist, solange eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann (BAG 19.04.2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20; BAG 26.06.2008 - 2 AZR 190/07 - juris). - BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11
Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung
Auszug aus LAG Hessen, 07.05.2014 - 12 Sa 749/13
Grundsätzlich sind Straftaten gegen das Eigentum des Arbeitgebers (Diebstahl/Unterschlagung) geeignet, eine außerordentliche Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zu rechtfertigen (BAG 21.06.2012 - 2 AZR 694/11 - EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 63). - BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06
Außerordentliche Kündigung - Personalrat
Auszug aus LAG Hessen, 07.05.2014 - 12 Sa 749/13
Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt zudem, dass bei jeder Kündigung, die auf ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers gestützt wird, das Abmahnungserfordernis zu prüfen ist, solange eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann (BAG 19.04.2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20; BAG 26.06.2008 - 2 AZR 190/07 - juris). - BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87
Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit